Institut VORRANG ist vom BMVIT ermächtigte Stelle zur Durchführung von Nachschulungen nach der Führerscheingesetz – Nachschulungsverordnung (FSG-NV).

Unsere Trainer konnten im Bereich der Verkehrspsychologie jahrelang Erfahrungen sammeln und entwickeln mit Ihnen basierend auf Ihrer Fragestellung individuelle Strategien und Lösungsansätze für die künftige sichere Straßenverkehrsteilnahme.

Derzeit werden von uns Nachschulungen angeboten für:

  • alkoholauffällige KraftfahrerInnen (§ 2 FSG-NV),
  • allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen (§ 3 FSG-NV) ("Probeführerscheinkurs"),
  • für sonstige Problematiken, wie zB Fahren in durch illegale Drogen beeinträchtigtem Zustand (§ 4 FSG-NV) und
  • nach dem Vormerksystem* (§ 4a FSG-NV)

* bei 2 Vormerkdelikten, Anlässe: bei Alkoholauffälligkeit (0,5 bis 0,79 ‰ bei KFZ-Gruppe B, 0,1 bis 0,79 ‰ bei KFZ-Gruppen C und D), bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen auf Pannenstreifen, bei mangelndem Sicherheitsabstand (0,2 bis 0,39 Sekunden)

Kursorganisation und -umfang:

Gemäß FSG-NV sind Nachschulungen prinzipiell in Form von Gruppenkursen durchzuführen. Einzelkurse sind nur in Ausnahmefällen möglich, zB aufgrund von Sprachproblemen oder bei individuellen Belastungen.

  • Gruppenkurse für alkoholauffällige KraftfahrerInnen und bei sonstigen Problematiken umfassen 15 Einheiten á 50 min und werden meist in 4 Gruppensitzungen mit einer Dauer von max. 3 ½ h durchgeführt.
  • Gruppenkurse für allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen umfassen 12 Einheiten á 50 min sowie eine Fahrprobe mit einem Fahrschulauto (im Preis inbegriffen) und werden meist in 4 Gruppensitzungen mit einer Dauer von ca. 2 ½ h zusätzlich zur Fahrprobe durchgeführt.
  • Gruppenkurse nach dem Vormerksystem umfassen 6 Einheiten á 50 min und werden meist in 2 Gruppensitzungen mit einer Dauer von ca. 2 ½ h durchgeführt.

In Ausnahmefällen mögliche Einzelkurse umfassen 5 Einheiten à 50 min (Nachschulungen für alkoholauffällige KraftfahrerInnen und bei sonstigen Problematiken), 4 Einheiten à 50 min sowie eine Fahrprobe (Nachschulung für allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen) oder 2 Einheiten á 50 min (Nachschulung nach dem Vormerksystem).

Achtung: Bei wiederholter Absolvierung einer Nachschulung desselben Kurstyps innerhalb von 5 Jahren ist gemäß FSG-NV eine zusätzliche Einzelsitzung á 50 min durchzuführen. Nähere Informationen dazu enthält der Bescheid der zuständigen Behörde.

Wir beraten Sie gerne, um den für Sie richtigen Kurstyp und -umfang herauszufinden!


Kurspreise:

Institut VORRANG unterliegt für Nachschulungen der gesetzlichen Preisbindung durch die FSG-NV. Wir verrechnen dabei den niedrigst möglichen Preis für Gruppenkurse!

bei erstmaliger Absolvierung

bei wiederholter Absolvierung inkl. Zusatzgespräch

Gruppenkurse für alkohol- und allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen sowie bei sonstiger Problematik € 495,-- € 598,--

Gruppenkurs

Kurse nach dem Vormerksystem € 198,--

Über Preise für in Ausnahmefällen mögliche Einzelkurse informieren wir gerne auf Anfrage!

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