Nachschulung...
Institut VORRANG ist vom BMVIT ermächtigte Stelle zur Durchführung von Nachschulungen nach der Führerscheingesetz – Nachschulungsverordnung (FSG-NV).
Unsere Trainer konnten im Bereich der Verkehrspsychologie jahrelang Erfahrungen sammeln und entwickeln mit Ihnen basierend auf Ihrer Fragestellung individuelle Strategien und Lösungsansätze für die künftige sichere Straßenverkehrsteilnahme.
| alkoholauffällige KraftfahrerInnen (§ 2 FSG-NV), |
| allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen (§ 3 FSG-NV) ("Probeführerscheinkurs"), |
für sonstige Problematiken, wie zB Fahren in durch illegale Drogen beeinträchtigtem Zustand (§ 4 FSG-NV) und |
| nach dem Vormerksystem* (§ 4a FSG-NV) |
* bei 2 Vormerkdelikten, Anlässe: bei Alkoholauffälligkeit (0,5 bis 0,79 ‰ bei KFZ-Gruppe B, 0,1 bis 0,79 ‰ bei KFZ-Gruppen C und D), bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen auf Pannenstreifen, bei mangelndem Sicherheitsabstand (0,2 bis 0,39 Sekunden)
Gemäß FSG-NV sind Nachschulungen prinzipiell in Form von Gruppenkursen durchzuführen. Einzelkurse sind nur in Ausnahmefällen möglich, zB aufgrund von Sprachproblemen oder bei individuellen Belastungen.
| Gruppenkurse für alkoholauffällige KraftfahrerInnen und bei sonstigen Problematiken umfassen 15 Einheiten á 50 min und werden meist in 4 Gruppensitzungen mit einer Dauer von max. 3 ½ h durchgeführt. |
| Gruppenkurse für allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen umfassen 12 Einheiten á 50 min sowie eine Fahrprobe mit einem Fahrschulauto (im Preis inbegriffen) und werden meist in 4 Gruppensitzungen mit einer Dauer von ca. 2 ½ h zusätzlich zur Fahrprobe durchgeführt. |
| Gruppenkurse nach dem Vormerksystem umfassen 6 Einheiten á 50 min und werden meist in 2 Gruppensitzungen mit einer Dauer von ca. 2 ½ h durchgeführt. |
In Ausnahmefällen mögliche Einzelkurse umfassen 5 Einheiten à 50 min (Nachschulungen für alkoholauffällige KraftfahrerInnen und bei sonstigen Problematiken), 4 Einheiten à 50 min sowie eine Fahrprobe (Nachschulung für allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen) oder 2 Einheiten á 50 min (Nachschulung nach dem Vormerksystem).
Wir beraten Sie gerne, um den für Sie richtigen Kurstyp und -umfang herauszufinden!
Institut VORRANG unterliegt für Nachschulungen der gesetzlichen Preisbindung durch die FSG-NV. Wir verrechnen dabei den niedrigst möglichen Preis!
bei erstmaliger Absolvierung |
bei wiederholter Absolvierung inkl. Zusatzgespräch |
|
| Gruppenkurse für alkohol- und allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen sowie bei sonstiger Problematik | € 495,-- | € 598,-- |
| Einzelkurse für alkohol- und allgemein verkehrsauffällige KraftfahrerInnen sowie bei sonstiger Problematik | € 515,-- | € 618,-- |
Gruppenkurs |
Einzelkurs |
|
| Kurse nach dem Vormerksystem | € 198,-- | € 206,-- |
